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N274 / L 410  Besonderheit im Selfkant

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Zwischen den niederländischen Städten Roermond und Heerlen wurde in den 1960er Jahren daher eine kreuzungsfreie Transitstraße ohne Grenzkontrollen durch den Selfkant gebaut, welche nicht mit dem bundesdeutschen Straßennetz verbunden war. So konnten Rettungsfahrzeuge zum Beispiel nur an einer Stelle ein Tor aufschließen, oder mussten über niederländisches Staatsgebiet fahren, um bei Unfällen auf die Transitstraße zu gelangen.
Im Artikel 50 des genannten Ausgleichvertrags ist ausdrücklich geregelt, daß diese Straße "...soweit sie in der Bundesrepublik Deutschland liegt, von der oder im Auftrag der niederländischen "Rijkswaterstraat" im Einvernehmen mit den zuständigen deutschen Behörden unterhalten und erneuert wird.”
Erst seit dem 25.02.2002 gehört die ehemalige niederländische N274 und heutige L 410 zum Netz der öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Laufe des Jahres 2002 wurden mittels zweier Kreisverkehre erstmals für alle Verkehrsteilnehmer Verbindungen zum übrigen Straßennetz hergestellt.
Eine Besonderheit ist weiterhin, daß auf dieser Strecke - so wie in den Niederlanden - kein Sonntagsfahrverbot für Lkw gilt.

Der Selfkant ist der westlichste Zipfel der Bundesrepublik. Die Grenze zu den Niederlanden ist rund 27 km lang, während die mit anderen bundesdeutschen Gemeinden nur 6 km beträgt. 1815 wurde nach dem Wiener Kongreß zwischen dem Königreich Preußen und dem Königreich der Niederlande der heutige Grenzverlauf festgelegt und    teilte    einen    jahrhundertelang zusammengehörenden    Raum     in  Süd-Limburg und die Rheinprovinz. Den Menschen war dies lange Zeit weitgehend egal; im nahegelegenen Kerkrade verläuft die Grenze seitdem in der Mitte der (Neu-/Nieuw-)Straße. Die Mundart, die beiderseits dieser Linie gesprochen wird, ist immer noch dieselbe.
So war es auch für die Wenigsten eine Katastrophe, als der Selfkant in der Londoner Deutschland-Konferenz vom 23. Dezember 1948 unter Niederländische Auftragsverwaltung gestellt wurde. Fremd war man sich mit seinen Nachbarn sowieso nicht, und die deutlich bessere Versorgungslage war herzlich willkommen.
Im deutsch-niederländischem Ausgleichsvertrag vom 8. April 1960 (BGBl II 1963 Seite 458) wurde diese Auftragsverwaltung aber wieder aufgehoben. Nach Zahlung von 280 Millionen DM an die Niederlande wurde das Selfkant zum 1. August 1963 mit der Bundesrepublik Deutschland vereint.

Mit der B 56 n wird diese besondere Strecke künftig durch einen ebenfalls ungewöhnlichen, teilweise planfreien Knotenpunkt verbunden: In der Mitte der rautenförmigen Anschlussrampen wird sich ein Kreisverkehr befinden und den Verkehr in alle Richtungen verteilen.

Vertrag über die Änderung des Vertrages vom 8. April 1960

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